Der Ursprung des Vereins

Zeilen aus der Einladung zur Versammlung am 10.1.1981
Zeilen aus der Einladung zur Versammlung am 10.1.1981

Der folgende Entwurf wurde von Leo Stollenwerk im Januar 1981 mit der Schreibmaschine verfasst. Aus dem Originaldokument geht hervor, dass der "Ortsverkehrs- und Verschönerungsverein Hammer" damals aus folgenden Mitgliedern bestand: Vorsitzender Hilsenbeck, Geschäftsführer Stollenwerk, Kassierer Pier, den drei Beisitzern Hames, Kaulard, Steffen, den drei Vertretern von Fremdenverkehrsbetrieben Schütt, Ellinger, Jansen. Die ersten aufgeführten Mitglieder gab es seit 1980. Auf dem Dokument wurden handschriftlich auch die auf der Jahresversammlung beschlossenen Veranstaltungen für 1981 notiert, neben den üblichen Festen waren unter anderem ein Gymnastikkurs und Diskotage (unter Aufsicht!) vorgesehen. Wir gehen allerdings davon aus, dass der "Verein" bereits in den 70iger Jahren aktiv war.

 

Richtlinien zur Arbeit des Ortsverkehrs- und Verschönerungsverein Hammer vom 10.01.1981

I. Aufgaben

Der Ortsverkehrs- und Verschönerungsverein Hammer stellt sich folgende Aufgaben:

1.     Gestaltung von Dorffesten sowie Durchführung von Veranstaltungen, die der Festigung der Dorfgemeinschaft dienen.

2.     Initiativen bei Errichtung und Unterhaltung von Einrichtungen von Bedeutung für das gesamte Dorf.

3.     Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs

II. Organe

Organe des Ortsverkehrs- und Verschönerungsverein Hammer sind:

1.     die Mitgliederversammlung

2.     der Vorstand

III. Mitgliederversammlung (= MV)

-        Die Mitgliedschaft im Verein ist offen. Minderjährige können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten Mitglied werden.

-        Die MV ist mindestens 1x jährlich einzuberufen.

-        Außerordentliche MVs können bei Bedarf einberufen werden. Sie müssen einberufen werden, wenn 1/10 der Mitglieder dies beantragt.

-        Die MV wird vom Vorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung vom Geschäftsführer einberufen und geleitet.

-        Zur MV ist mindestens eine Woche vorher schriftlich unter Angabe der Tagesordnungspunkte einzuladen.

-        Die MV ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienen beschlußfähig.

-        Abgestimmt wird durch Handzeichen. Auf Verlangen eines Mitgliedes ist schriftlich abzustimmen. Es entscheidet grundsätzlich die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

IV. Aufgaben der MV

Aufgaben der MV sind:

1.     Beschlußfassung über Maßnahmen zu Punkt I, soweit im Einzelfall diese nicht auf den Vorstand übertragen worden sind.

2.     Wahl des Vorstandes

3.     Beschlußfassung über die Höhe des Mitgliedsbeitrages

4.     Beschlußfassung über den Ausschluß eines Mitgliedes

V. Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem

-        Vorsitzenden

-        Geschäftsführer

-        Kassierer

-        3 Beisitzer

-        3 Vertreter von Fremdenverkehrsbetrieben

VI. Aufgaben des Vorstandes

1.     Führung der laufenden Geschäfte

2.     Rechnungslegung über das abgelaufene Geschäftsjahr

3.     Erstattung der Tätigkeitsberichte

Amtszeit: 3 Jahre

VII. Kassenprüfer

Aus dem Kreise der MV sind 2 Kassenprüfer zu wählen.

Sie prüfen die Führung der Kassenbücher, die Bestände und Vermögensanlagen. Zur Jahresrechnungslegung des Kassierers geben sie den Prüfbericht.

VIII. Protokollführung

Beschlüsse der MV sind schriftlich festzuhalten und aufzubewahren. Sie sind vom Geschäftsführer und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

IX. Auflösung

Über die Auflösung des Vereins entscheidet eine MV, in der 2/3 aller Mitglieder anwesend sein müssen. Der Beschluß bedarf einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen.

Sind nicht 2/3 der Mitglieder anwesend, so ist innerhalb eines Monats eine MV einzuberufen, die in jedem Falle beschlußfähig ist. Auch in diesem Falle ist eine 3/4 Stimmenmehrheit für den Auflösungsbeschluß erforderlich.

Der Verein ist ohne Beschlußfassung aufzulösen, wenn die Zahl der Mitglieder unter 7 sinkt. Im Falle der Auflösung des Vereins fällt sein Vermögen an die Feuerwehr Hammer.

 

Die aktuelle Fassung (2020) der Satzung des gemeinnützigen Bürgervereins Hammer e.V. ist für Mitglieder auf Anfrage als .pdf erhältlich.